Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Klient*in wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt.
Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.
Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
Wir verarbeiten die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Hebamme erfüllt die Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Klient*in einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
Die in der Hebammenpraxis tätigen Hebammen dokumentieren zum Teil in einem digitalen Dokumentationssystem (Hebamio), auf das die Team-Kolleginnen im Vertretungsfall jederzeit zugreifen können. Dies gewährleistet eine lückenlose und qualitätssichernde Übergabe / Vertretung.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 16 DSGVO), Berichtigung, Löschung (Art. 17 DSGVO), Datenübertragbarkeit, Widerruf oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.
In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Telefon: 0981/53-1300
Telefax: 0981/53-5300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Website: http://www.lda.bayern.de
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGBs)
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit allen in der Hebammenpraxis "HEBAMMEN Höchberg" tätigen Hebammen.
1.1 Terminverlegungen:
Da die Hebamme berufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden kann, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Klient*in daher als Selbstzahler*in in Rechnung gestellt:
1.2 Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Jede Hebamme arbeitet eigenständig, rechnet selbst ab und ist für den Inhalt ihrer Arbeit selbst verantwortlich.
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
1.3 Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler*innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr fällig.
2. Hebammen-Kurse (Geburtsvorbereitung, Rückbildung):
2.1 Allgemeine Teilnahme-Bedingungen:
Die Teilnehmer*innenzahl des Kurses ist auf max. 10 (evtl. Plus Partner) begrenzt.
Ist die genannte max. Teilnehmer*innenzahl erreicht, können weitere Anmeldungen nicht angenommen werden.
Nimmt die angemeldete Kursteilnehmer*in einzelne Stunden nicht wahr, aus welchen Gründen auch immer, behält die Kursleiter*in dennoch ihren Gebührenanspruch.
Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Hebammen.
Bei Kursteilnehmer*innen, die Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Die Kosten für nicht wahrgenommene Kursstunden sind von den Kursteilnehmer*innen grundsätzlich selbst zu tragen und werden von der vor Kursbeginn zu entrichtenden Kaution einbehalten.
Der Kautionsbetrag wird mittels vorher erteiltem Sepa-Lastschriftmandat 4 Wochen vor Kursbeginn von Ihrem Konto eingezogen. Bitte achten Sie auf ausreichende Kontodeckung und teilen Sie uns die Änderung Ihrer Kontodaten unverzüglich mit.
Gebühren die hieraus entstehen sind von der Teilnehmer*in selbst zu tragen.
Können die versäumten Kursstunden nicht mit der verbleibenden Kaution ausgeglichen werden, so erhält die Teilnehmer*in nach Kursende eine Privatrechnung über den Differenzbetrag.
Das Sepa-Lastschriftmandat kann von unserer Homepage heruntergeladen und uns per Post oder per E-Mail zugesandt werden.
Kursteilnehmer*innen mit Privater Krankenversicherung erhalten eine Privatrechnung.
Die Anmeldung erfolgt online über Hebamio (https://hoechberg.hebamio.de/).
Nach Anmeldungseingang wird per E-Mail eine persönliche Bestätigung versendet. Der Versand dieser Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und als Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer*in.
Bei nicht Einhalten der Anmeldebedingungen wird der für Sie vorgemerkte Platz an eine Teilnehmer*in auf der Warteliste weitergegeben und macht somit Ihre Vormerkung ungültig.
Eine Anmeldestornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Stornierung der Kursanmeldung ist bis 3 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen und kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% der Kursgebühr zu entrichten.
Bei einer Stornierung von weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder ganz ausbleibender Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig, falls kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines laufenden Kurses durch die Teilnehmer*in ist ausgeschlossen.
Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat.
2.2 Vertragspartner*in:
Durch die Anmeldebestätigung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich und direkt mit der Kursleitung zustande.
2.3 Kursdurchführung:
Die Kursleitung hat das Recht, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, bzw. Kurse mit zu geringer Teilnehmer*innenzahl abzusagen.
Aus wichtigem Grund kann ein Kurs mit einer anderen Kursleitung als beschrieben besetzt werden.
2.4 Hebammenbetreuung:
Die Buchung einer Veranstaltung in der Praxis (Geburtsvorbereitungskurs etc) beinhaltet nicht die Betreuung durch eine in der Praxis tätigen Hebamme während der Schwangerschaft und im Wochenbett.
Die Vermittlung kann durch das Ausfüllen der Betreuungsanfrage über Hebamio erfolgen (https://hoechberg.hebamio.de/anmeldung ) oder durch direkten Kontakt zu einer Hebamme per E-Mail oder Telefon.
Für alle Tätigkeiten außerhalb der Kurse sind gesonderte Behandlungsverträge notwendig.
2.5 Haftung
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind.
Jede Hebamme bzw. Kursleiter*in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation auf eigene Verantwortung.
Jede Kursleiter*in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung.
Die Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihnen erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür hat jede Hebamme eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Hebamme bzw. Kursleiter*in übernimmt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Haftung für die Beschädigung von Gegenständen im Eigentum von Kursteilnehmer*innen (z.B. Brillen, Mobiltelefone). Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Für Garderobe, Kinderwägen, Babyschalen etc. wird keine Haftung übernommen.
2.6 Schweigepflicht und Datenschutz:
Alle Hebammen, Kursleiter*innen und sonstige Mitarbeiter*innen, unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten, die wir in Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Die Hebammenpraxis, bzw. Kursleitung darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, telefonisch oder per SMS durchführen.
2.7 Sonstige Kurse:
Die Anmeldung und Bezahlung für Sonstige Kurse (Yoga, Pekip etc.) erfolgt über die jeweilige Kursleiterin.
Die Anmeldung für Babymassage und Hebammenvorträge (z.B. Beikost) erfolgt über Hebamio (https://hoechberg.hebamio.de/kursliste)
3. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Gerichtsstand ist Würzburg.
Würzburg, Dezember 2022
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.