AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGBs) 

 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit allen in der Hebammenpraxis "HEBAMMEN Höchberg" tätigen Hebammen.  

 

  1. Betreuung in Schwangerschaft & Wochenbett: 

 

1.1 Terminverlegungen: 
Da die Hebamme berufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden kann, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.  

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Klient*in daher als Selbstzahler*in in Rechnung gestellt:  

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann. 
  • Akupunktursprechstunde, individuell vereinbarte Termine in der Schwangerschaft bzw. im Wochenbett:  
    Vereinbarte Termine, die von der Klient*in nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.  
  • Kurse:  
    Termine, die die Klient*in - egal aus welchen Gründen - nicht wahrgenommen hat  
  • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, muss die Klient*in die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat.  

 

1.2 Haftung:  

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.  
Jede Hebamme arbeitet eigenständig, rechnet selbst ab und ist für den Inhalt ihrer Arbeit selbst verantwortlich. 
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.  

 

1.3 Privatrechnungen:  

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler*innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).  
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr fällig. 

 

 

     2. Hebammen-Kurse (Geburtsvorbereitung, Rückbildung): 

 

2.1 Allgemeine Teilnahme-Bedingungen: 
Die Teilnehmer*innenzahl des Kurses ist auf max. 10 (evtl. Plus Partner) begrenzt.  
Ist die genannte max. Teilnehmer*innenzahl erreicht, können weitere Anmeldungen nicht angenommen werden.  

Nimmt die angemeldete Kursteilnehmer*in einzelne Stunden nicht wahr, aus welchen Gründen auch immer, behält die Kursleiter*in dennoch ihren Gebührenanspruch. 

Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Hebammen. 

Bei Kursteilnehmer*innen, die Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.  
Die Kosten für nicht wahrgenommene Kursstunden sind von den Kursteilnehmer*innen grundsätzlich selbst zu tragen und werden von der vor Kursbeginn zu entrichtenden Kaution einbehalten. 
Der Kautionsbetrag wird mittels vorher erteiltem Sepa-Lastschriftmandat 4 Wochen vor Kursbeginn von Ihrem Konto eingezogen. Bitte achten Sie auf ausreichende Kontodeckung und teilen Sie uns die Änderung Ihrer Kontodaten unverzüglich mit.  
Gebühren die hieraus entstehen sind von der Teilnehmer*in selbst zu tragen. 
Können die versäumten Kursstunden nicht mit der verbleibenden Kaution ausgeglichen werden, so erhält die Teilnehmer*in nach Kursende eine Privatrechnung über den Differenzbetrag. 

Das Sepa-Lastschriftmandat kann von unserer Homepage heruntergeladen und uns per Post oder per E-Mail zugesandt werden.  

Kursteilnehmer*innen mit Privater Krankenversicherung erhalten eine Privatrechnung. 
 
Die Anmeldung erfolgt online über Hebamio (https://hoechberg.hebamio.de/).  
Nach Anmeldungseingang wird per E-Mail eine persönliche Bestätigung versendet. Der Versand dieser Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und als Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer*in. 
 
Bei nicht Einhalten der Anmeldebedingungen wird der für Sie vorgemerkte Platz an eine Teilnehmer*in auf der Warteliste weitergegeben und macht somit Ihre Vormerkung ungültig.  
 
Eine Anmeldestornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Stornierung der Kursanmeldung ist bis 3 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen und kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% der Kursgebühr zu entrichten.  
Bei einer Stornierung von weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder ganz ausbleibender Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig, falls kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann. 

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines laufenden Kurses durch die Teilnehmer*in ist ausgeschlossen.  
Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat. 

 

  • Geburtsvorbereitungskurs am Abend: 
     
    Die Kautionsgebühr von 90 € setzt sich aus 40 € Kaution und 50 € Partnergebühr zusammen. Bei gesetzlich Versicherten wird am Kursende mit der Krankenkasse abgerechnet und der verbleibende Betrag in Höhe von 40 € zurückgebucht, sofern an allen Kursstunden teilgenommen wurde.  
    Privatversicherte leisten eine Vorauszahlung in Höhe von 50 € (Partnergebühr). Sie erhalten nach Ende des Kurses eine Privatrechnung.  
    Für eine Übernahme der Partnergebühr durch Ihre Krankenkasse kann nicht garantiert werden. Dies wird je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt.  

 

  • Geburtsvorbereitungskurs kompakt am Wochenende: 
     
    Die Kaution beträgt 100,00 € und entspricht den Partnergebühren.   
    Dies gilt für gesetzlich Versicherte, wie auch für privat Versicherte.  
    Bei einer Anmeldung als Einzelperson entsprechen die 100,00 € der Kaution, die nach Teilnahme wieder zurückerstattet wird.  
    Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In diesem Fall wird der Teilnehmer*in eine Privatrechnung ausgestellt. 
    Für eine Übernahme der Partnergebühr durch Ihre Krankenkasse kann nicht garantiert werden. Dies wird je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. 

 

  • Geburtsvorbereitung ab dem zweiten Kind: 
     
    Die Kaution beträgt 25,00 € für gesetzlich Versicherte. 
    Nach Ende des Kurses wird die Kaution auf Ihr Konto zurückgebucht. 
    Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen daher von der Kaution einbehalten werden. Können die versäumten Kursstunden nicht mit der verbleibenden Kaution ausgeglichen werden, so erhält die Teilnehmer*in nach Kursende eine Privatrechnung über den Differenzbetrag.  
    Für Privatversicherte fällt keine Vorauszahlung an. Über die Kurskosten erhalten Sie nach Ende des Kurses eine Privatrechnung. 
     
  • Rückbildung: 
    Die Kaution beträgt 65€ für gesetzlich Versicherte.  
    Nach Ende des Kurses wird die Kaution auf Ihr Konto zurückgebucht. 
    Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen daher von der Kaution einbehalten werden. Können die versäumten Kursstunden nicht mit der verbleibenden Kaution ausgeglichen werden, so erhält die Teilnehmer*in nach Kursende eine Privatrechnung über den Differenzbetrag.  
    Für Privatversicherte fällt keine Vorauszahlung an. Über die Kurskosten erhalten Sie nach Ende des Kurses eine Privatrechnung. 

 

 

2.2 Vertragspartner*in: 

Durch die Anmeldebestätigung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich und direkt mit der Kursleitung zustande. 

 

2.3 Kursdurchführung: 

Die Kursleitung hat das Recht, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, bzw. Kurse mit zu geringer Teilnehmer*innenzahl abzusagen. 

Aus wichtigem Grund kann ein Kurs mit einer anderen Kursleitung als beschrieben besetzt werden. 

 

2.4 Hebammenbetreuung: 
 
Die Buchung einer Veranstaltung in der Praxis (Geburtsvorbereitungskurs etc) beinhaltet nicht die Betreuung durch eine in der Praxis tätigen Hebamme während der Schwangerschaft und im Wochenbett. 

Die Vermittlung kann durch das Ausfüllen der Betreuungsanfrage über Hebamio erfolgen (https://hoechberg.hebamio.de/anmeldung ) oder durch direkten Kontakt zu einer Hebamme per E-Mail oder Telefon. 

Für alle Tätigkeiten außerhalb der Kurse sind gesonderte Behandlungsverträge notwendig. 

 

2.5 Haftung 

Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind. 

Jede Hebamme bzw. Kursleiter*in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation auf eigene Verantwortung. 
Jede Kursleiter*in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung. 
Die Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihnen erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür hat jede Hebamme eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. 

Die Hebamme bzw. Kursleiter*in übernimmt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Haftung für die Beschädigung von Gegenständen im Eigentum von Kursteilnehmer*innen (z.B. Brillen, Mobiltelefone). Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 

Für Garderobe, Kinderwägen, Babyschalen etc. wird keine Haftung übernommen. 

 

2.6 Schweigepflicht und Datenschutz: 

Alle Hebammen, Kursleiter*innen und sonstige Mitarbeiter*innen, unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden. 

Alle Daten, die wir in Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben. 

Die Hebammenpraxis, bzw. Kursleitung darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, telefonisch oder per SMS durchführen. 

 

2.7 Sonstige Kurse: 

Die Anmeldung und Bezahlung für Sonstige Kurse (Yoga, Pekip etc.) erfolgt über die jeweilige Kursleiterin. 
Die Anmeldung für Babymassage und Hebammenvorträge (z.B. Beikost) erfolgt über Hebamio (https://hoechberg.hebamio.de/kursliste) 

 

   3. Schlussbestimmungen 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. 

Gerichtsstand ist Würzburg. 

 

 

Würzburg, Dezember 2022